Der Podologe

Bei der Behandlung der Füße unterscheidet man zwischen kosmetischen Behandlungen, die meist der Fußästhetik und der Fußhygiene dienen. Diese werden von Fußpflegern meist in Kosmetikstudios als Pediküre geleistet.

Zur Behandlung medizinischer Probleme am Fuß erlaubt der Gesetzgeber eine Behandlung nur durch speziell geschultes Personal. Dafür gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Podologengesetz .

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous Genitiv podos – für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“ ab.

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.

Erschwerend kommt die für die Diabetes typische, periphere Polyneuropathie hinzu. Dies sind  Nervenschädigungen, durch die der Patient Schmerzen (z.B. das Eintreten eines spitzen Gegenstandes in die Fußsohle) gar nicht mehr wahrnimmt. Die Folge sind Entzündungen und schlecht heilende Wunden. 

Nach dreijähriger Ausbildung mit anschließendem Staatsexamen verfügt der Podologe über ein fundiertes medizinisches Fachwissen. Er arbeitet eng mit Ihrem behandelten Arzt zusammen und er erkennt rechtzeitig drohende Gefahren rund um den Fuß.

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.

Eine podologische Fachpraxis unterliegt  strengen Hygienevorschriften.

Viele Podologen sind im Zentralverband der Podologen (ZFD) organisiert. Dieses ist ein wichtiges Organ zur Weiterbildung und Informationsaustausch der Podologen zum Wohle des Patienten.